- Notgericht
- Not|ge|richt 〈n. 11〉 mittelalterl. Standgericht
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Notgericht — Notgericht, die Gerichte bei den alten Deutschen, die aus plötzlich sich ergebenden Anlässen sich versammelten. Sie waren zuständig zur Verurteilung eines auf frischer Tat ergriffenen Verbrechers. War der Richter gerade abwesend, so wurde durch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lusen — von Nordosten Höhe 1.373 m … Deutsch Wikipedia
Kriminalgericht — (Judicium criminale, poenale, capitale, früher auch peinliches oder hochnotpeinliches Gericht, Notgericht genannt), das zur Ausübung der Strafrechtspflege bestellte Gericht (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon